Die Schulkonferenz setzt sich unter Vorsitz der Schulleiterin aus je fünf Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums zusammen. Die Vertreter/innen der Elternschaft müssen keine gewählten...
Die Elternvertretung nimmt die Mitbestimmungs- und Vertretungsrechte der Eltern wahr. In jeder 1. und 3. Klasse wird ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein/e Stellvertreter/in für zwei Jahre...